Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Oktober 2019

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Teaser-Logo Zolling - Aus dem Gemeinderat

Beschlüsse aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 10. September

 

Entsorgung von Klärschlamm beauftragt
Der Klärschlamm aus den beiden Kläranlagen Zolling und Oberappersdorf muss fachgerecht entsorgt werden. Dafür beauftragte der Gemeinderat das Unternehmen Bayern Werk Natur GmbH aus Unterschleißheim. Für den Transport des Schlamms von Oberappersdorf zur Anlage nach Zolling, wo er dann in Vorbereitung auf die Verbrennung in Anglberg gepresst wird,  sind nach dem Ratsbeschluss zwei Unternehmen zuständig, nämlich die Transporte Stadler GmbH aus Dorfen sowie Stefan Wagenbauer Entsorgungsdienstleitungen aus Neuötting.

 

Beschlüsse und Informationen aus der öffentlichen Sitzung  vom 15. Oktober

 „Erfrischungsgeld“ für Wahlhelfer festgesetzt
Die VG-Gemeinden haben die Höhe der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer, auch „Erfrischungsgeld“ genannt, festgesetzt. Wer bei der Kommunalwahl 2020 tatkräftig dabei ist, erhält 60 Euro. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, gibt es 30 Euro für den Einsatz am Wahltag.

 

Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost: Erste Beteiligung der Öffentlichkeit abgeschlossen
Im Verfahren „Gewerbegebiet Ost“ haben sich nach öffentlicher Auslegung des Bebauungs- und Grünordnungsplans keine Einwendungen der Bevölkerung ergeben. Der Gemeinderat hat außerdem die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen. Die sich daraus ergebenden textlichen und planerischen Änderungen werden nun vom Fachbüro in die Planungen eingearbeitet. Mit seinem einstimmigen Beschluss beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan inklusive der Ergebnisse aller notwendigen Gutachten (z.B. Schallimmissionsschutz, Ausgleichsflächenplan) erneut für die Öffentlichkeit auszulegen.

 

Weg frei für neue Bauhofhalle
Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Abriss der bisherigen Bauhofhalle sowie den Neubau einer größeren Halle. Der Neubau ist notwendig, da die alte Halle aus dem Jahr 1970 baulich in die Jahre gekommen ist und nicht mehr den Anforderungen der heutigen Aufgaben des Bauhofs entspricht. Der aktuelle Beschluss basiert auf einer Ratsentscheidung aus der Sitzung im Juni, in der das Gremium dem Neubau inklusive einer ersten Kostenschätzung bereits grundsätzlich zugestimmt hatte.

 

Photovoltaikanlage bei Abersberg genehmigt
Dem Bauantrag eines ansässigen Unternehmers, auf einem Grundstück bei Abersberg eine Photovoltaikanlage zu errichten, hat der Gemeinderat geschlossen zugestimmt. Um die Anlage an das öffentliche Stromnetz anzubinden, müssen Kabel im Bereich gemeindlicher Feld- und Waldwege verlegt werden, dafür kann nun ein entsprechender Gestattungsvertrag zwischen Gemeinde und Antragsteller geschlossen werden. Zudem wird die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gebeten, alle notwendigen Prüfungen hinsichtlich ökologischer Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.  

 

Neues Förderprogramm für Breitband-Ausbau
Die Gemeinde hat sich auf ein neues Bundesförderprogramm  für den zukünftigen Ausbau der Breitbandversorgung beworben und den Zuschlag erhalten. Das Programm finanziert einen Masterplan zum Netzausbau sowie ein Musterleistungsbild „Gigabitgesellschaft“ nach den Förderrichtlinien des Bundes mit bis zu 50.000 Euro. Masterplan und Leitbild sollen eine Übersicht über die bestehende und zukünftig notwendige Infrastruktur für die Breitbandversorgung liefern und so den weiteren Ausbau vereinfachen. Der Gemeinderat stimmte zu, den Auftrag in Höhe von rund 22.000 Euro an das Planungsbüro  I-KT Manstorf und Hecht aus Regensburg zu vergeben.  Die Kosten sind in voller Höhe durch das Förderprogramm abgedeckt. Mehr Infos zur Gigabitgesellschaft gibt es hier.

 

Landkreis regelt  Entsorgung von Bauschutt neu
Das Landratsamt Freising hat eine neue Verordnung zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt erlassen. Die Gemeinden müssen künftig auch diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen entgegennehmen. Der Gemeinderat hat dem Neuerlass der Verordnung einstimmig zugestimmt. Die gemeindliche Entsorgungssatzung wird entsprechend der neuen Regelung angepasst. 

Hier erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten zur Müllentsorgung in Zolling und im Landkreis.

 

Neuerung bei Feuerwehrgebührensatzung
In regelmäßigen Abständen erlässt das Innenministerium eine Satzungsänderung zur  Kostenentschädigung für Einsätze und anderer gemeindlicher Leistungen von Feuerwehren. Um das Verfahren in Zukunft für die Verwaltung zu erleichtern, hat der Gemeinderat einer Satzungsänderung dahingehend zugestimmt, dass die gemeindliche Feuerwehrgebührensatzung sich künftig stets an die entsprechenden Regelungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz orientiert. Die neue Entschädigungsregelung ist seit dem 20. Oktober 2019 gültig. Für die Sicherheitswacht bekommen die Feuerwehrler ab dem 1. Januar 2020 16,10 Euro pro Stunde, das Jahr darauf 16,40 Euro.

 

Nutzung der Notunterkünfte für Obdachlose in Satzung geregelt
Um die von der Gemeinde angeschafften Wohncontainer zur Notunterbringung von Obdachlosen nutzen zu können, wird von Spitzenverbänden der Erlass einer entsprechende Satzung empfohlen, die die Nutzung regelt. So kann der Vorwurf von Willkür oder „Schlechtbehandlung“ von Seiten der Nutzer vermieden werden, da  jeder die Regularien öffentlich einsehen kann. Einem von der Verwaltung erstellten Entwurf dieser Satzung hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

Alle Satzungen und Verordnungen der Gemeinde kann man hier einsehen.