Bericht von der Gemeinderatssitzung Zolling am 17. Juli 2018

Rathaus Zolling

Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 19. Juni

 

Auftragserteilung Baugrunduntersuchungen

r die Erschließungsplanung des Gewerbegebiets-Ostin Zolling erhält die Firma Ingenieurgesellschaft IMH GmbH, aus Hengersberg den Auftrag für die Erstellung des geotechnischen Berichtes auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 3.949,02 (brutto) erteilt.

 

Instandsetzung Fliesenbelages im Foyers des gemeindlichen Kindergartens "Kleine Strolche"

Im Zusammenhang mit den Fliesenlegearbeiten im Kindergarten Kleine Strolche erhält den Auftrag für die Instandsetzungsarbeiten die Firma Franz Grottenthaler aus Nandlstadt auf der Grundlage des Angebotes mit einer Gesamtsumme von 6.321,38 Euro (brutto).

 

Sanierung der Kanäle in Palzing in der Kapellen-, Moos- und Mühlbachstraße

Der Gemeinderat Zolling erteilt den Auftrag für die geschlossene Kanalsanierung der Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle einschl. der Anschlussleitungen in Palzing Süd in der Kapellen-, Moos- und Mühlbachstraße der Firma Swietelsky & Faber GmbH aus Saaldorf-Surheim auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 72.144,69 (brutto).

Der Gemeinderat Zolling erteilt den Auftrag für die offene Kanalsanierung der Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle einschl. der Anschlussleitungen in Palzing Süd in der Kapellen-, Moos- und Mühlbachstraße an die Firma Pritsch GmbH & Co.KG aus Herrngiersdorf auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 42.285,06 (brutto).

 

Betreuung der Kläranlage Oberappersdorf

Der Gemeinderat Zolling stimmt der Abgabe der Betreuung und des Betriebs r den Betrieb der Kläranlage Oberappersdorf (Betreuung) an einen Dritten sowie den jährlichen Kosten dafür grundsätzlich zu. Den Auftrag für den künftigen Betrieb ab Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung, voraussichtlich ab September 2018, erhält die Firma Sedlmeier Umwelttechnik GmbH aus Wang auf der Grundlage des Angebotes Summe von insgesamt 90.888,- € (brutto, Vertragszeitraum 3 Jahre).

 

Beschlüsse der Sitzung am 17. Juli 2018

Rekultivierungsplan und Fristverlängerung Kiesgrube Kronthaler

Die Frist für die Rekultivierung der Kiesgrube der Firma Kronthaler läuft bisher bis 2017. Die Gemeinderäte billigten jetzt den Antrag des Unternehmens, diese Frist bis 2032 zu verlängern. Das Unternehmen begründet dies damit, dass im Nordwesten im Moment nicht wirtschaftlich lohnend Kies abgebaut werden könne. Allerdings wäre es möglich, dass sich diese Rahmenbedingungen im Lauf der Jahre änderten. Weiterhin enthält die Genehmigung die Auflage, zur Verfüllung nur definierte Materialien wie Abraum, Bodenaushub, Bauschutt oder gereinigten Gleisschotter zu verwenden. Zudem muss der Ortsteil Flitzing vor Überschwemmungen geschützt werden. Der unkontrollierte Abfluss der Regenmengen aus den Abbaugebieten und den bereits rekultivierten Flächen ist zu unterbinden. Weiterhin muss da Unternehmen dafür sorgen, dass keine wartenden LKWs die Staatsstraße 2054 blockieren, da die Zufahrt zur Kiesgrube oftmals nicht ausreicht, alle wartenden Fahrzeuge aufzunehmen. Daher müsse der Antragsteller die Aufstellflächen für wartende LKW vergrößern. Sollten dauerhaft Verschmutzungen im Bereich der Werkausfahrt auf der Gemeindeverbindungsstrasse bzw. auf der Einmuendung zur St2024 auftreten, sind durch den Unternehmer wirkungsvolle Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 

Bebauungsplan Hobmeier Feld“ in Thann

Die Gemeinderäte sind damit einverstanden, für eine Fläche im Osten des Ortsteiles Thann einen Bebauungsplan zu erlassen, damit ein Grundstückseigentümer dort Wohngebäude errichten kann. Das Grundstück am östlichen Ortsrand ist bisher im Flächennutzungsplan als Mischegbiet Dorfausgewiesen und dem Außenbereich zuzuordnen.

 

Einbeziehungssatzung Gerlhausen

Um Baurecht für ein Grundstück am nördlichen Ortsrand in Gerlhausen zu schaffen, erlässt die Gemeinde eine Einbeziehungssatzung Gerlhausen Nord. Hier soll ein Wohngebäude samt Garage errichtet werden. Sämtliche Anschlüsse und die Zufahrt sind vom Antragsteller selbst herzustellen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nachzuweisen.

 

Plakatierungsverordnung

Die Gemeinde Zolling erlässt eine sogenannte Plakatierungsverordnung, damit das Ortsbild nicht von unkontrollierte Anschlägen und Aushängen beeinträchtigt wird. Darin heißt es unter anderem, dass die Gemeinde sämtliche Anschläge und Aushänge genehmigen muss und dafür eine Gebühr erhebt. Die Aushänge müssen drei Tage nach dem Ende der Veranstaltung entfernt werden. Die gesamte Verordnung finden Sie nachfolgend zum Downloaden.