Bericht von der Gemeinderatssitzung Zolling am 13. November 2018

Rathaus Zolling

Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der vergangenen Sitzung

Erneuerung des Pumpwerkes in Flitzing

Im Zusammenhang mit der Erneuerung des Pumpwerkes in Flitzing für die Wasserversorgung der Gemeinde Zolling erhält die Firma Adldinger Bauunternehmen aus Kranzberg den Auftrag für die Baumeisterarbeiten auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 161.903,53 € (brutto).

 Modernisierung der Heizungsanlage und Gebäudeautomation im Bürger-, Kinder und Jugendhaus in Zolling

Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Zuschlagserteilung zur Modernisierung der MSR (Steuerung-, Mess- und Regeltechnik) aufgetretene Fragen zu klären. Erst dann ist die endgültige Beauftragung zu erteilen. Im Ergebnis wurde der Auftrag für die Erneuerung der MSR dem wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Bachner Elektro GmbH 6 Co KG, Mainburg, zum Angebotspreis von 82.799,58 (brutto) erteilt.

Neufassung der Richtlinien der Gemeinde Zolling für die Vergabe von preisvergünstigten gemeindeeigenen Baugrundstücken

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag für die Erstellung eines Gutachtens zur Verkehrswertermittlung für die gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet „Schlossfeld II“ in Flitzing an die Firma Keber Königsberger Sachverständige in Landshut auf der Grundlage des Angebotes mit einem pauschalem Honorar i. H. v. 3.986,50 € (brutto).

Weihnachtsbeleuchtung für den Rathausplatz Zolling

Der Gemeinderat nimmt das modular aufgebaute  Angebot der Firma Visual Creation GmbH & Co KG, Mannheim, inklusive der modular dargestellten Kosten für eine Beleuchtung des Rathausplatzes zur Kenntnis.

Der Gemeinderat ist mit einer Baumbeleuchtung LED und mit einer Laternenbeleuchtung LED (Variante „Kristall-Sterne“) einverstanden, eine Konturenlichterkette für das Rathaus sowie für das Bürgerhaus wurde abgelehnt. Für die befürworteten Beleuchtungseinrichtungen werden die finanziellen Mittel durch den Gemeinderat freigegeben.

 

Beschlüsse der Sitzung am 13. November

Antrag der Firma Kronthaler auf Erweiterung des Kies- und Sandabbaus

Die Gemeinderäte stimmten dem Antrag der Firma Kronthaler auf Erweiterung des Kiesabbaus zu. Die Gemeinde fordert aber, dass die Verschmutzung der öffentlichen Verkehrswege (Gemeindeverbindungsstraße Zolling-Flitzing und Staatsstraße St 2054) durch Errichtung einer Reifenwaschanlage dauerhaft reduziert wird. Außerdem verlangt die Gemeinde vom Unternehmer, dass er Abstellflächen für wartende LKWs schafft, da diese besonders in den Morgenstunden den fließenden Verkehr auf diesen beiden Straßen beeinträchtigen. Der gesamte Werksverkehr hat ausschließlich über die Werksstraße und über zu ertüchtigende Feldwege zu erfolgen. Dazu ist mit der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen, in der sämtliche Pflichten zum Straßenunterhalt, Ausbau und Verkehrssicherung enthalten sind. Die Gemeinde bittet das Landratsamt, im Rahmen dieses Genehmigungsverfahren die Belange des Immissionsschutzes eingehend zu prüfen.

 

Tekturantrag für den Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage im Kraftwerk Zolling

Die Gemeinderäte befürworteten den Tekturantrag der Firma Trocknungsanlage Zolling, die auf dem Gelände des Engie-Kraftwerks in Anglberg eine Klärschlammtrocknungsanlage bauen will. Wesentlicher Inhalt der Tektur ist die Änderung der Anlagentechnik von einem Zwei-Band-Trockner auf eine Ein-Band-Anlage. Damit einhergehend reduziert sich die Gebäudegröße. Zur Lagerung von Trockengut waren bislang zwei Silos vorgesehen, nun wird dafür der Umbau eines ehemalige Öltanks geplant. Alle immissionsrechtlichen Belange gelten gegenüber dem Erstantrag nach wie vor unverändert weiter.

 

Neuer Straßenname für das Baugebiet „Schlossfeld II

Die neue Straße im Baugebiet „Schlossfeld II“ bekommt die Bezeichnung Keltenweg.

 

Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung

Da sich der Bezugspreis für das Mittagessen, das die Kinder in der Einrichtung bekommen, in Abständen erhöht, wird zur Vereinfachung in der Gebührensatzung an Stelle des konkreten Betrags der verallgemeinernde Hinweis aufgenommen, dass als Essenspreis der jeweilige Selbstkostenpreis der Gemeinde weitergereicht wird.