Anglberg und Abersberg

Diese beiden Siedlungen tauchen im Gegensatz zur Umgebung verhältnismäßig spät in Urkunden auf und hier auch nicht in der üblichen Weise, dass die Orte oder Besitzungen in den Orten verschenkt werden; vielmehr wird im Fall von Anglberg ein Mann aus dem Laienstand und im Fall von Abersberg ein "Ministeriale" als Zeuge genannt. Diese Urkunde beweist deutlich, dass beide Siedlungen schon vor der Nennung bestanden haben.

 

Die Urkunde ist sehr umfangreich und verhältnismäßig klar abgefasst. Sie lautet:
Uto, durch Gottes Gnade Propst, Eberhard Dekan, und das ganze Kapitel der Freisinger Kirche entbieten allen, die gegenwärtige Schrift einsehen, ihren Gruß und aufrichtige Liebe in Christus. Wir haben den Wunsch, dass es jedem einzelnen und allen Christgläubigen insgesamt bekannt sei, dass Uto von Salmanskirchen wie auch dessen Gemahlin Alhaidis, die zum hofstaat der Freisinger Kirche gehören, ihre Besitzungen, die in dem Gleichen Landgut gelegen sind und beiden nach dem Eigentumsrecht anteilmäßig gehören: Alheid nämlich auf einem Hof, den sie von ihren Vorfahren zur Mitgift erhalten hatte und Uto im andern Teil des Besitztums etwa zehn Joch (Morgen), welche Ländereien Uto von Hermann von Gebringen und dessen Schwester Dimud für 9 Pfund gebräuchliches Geld erworben hatte.

 

Diese Besitzungen, die auf dem vorgenannten Landgut liegen, gehörten immer und unbestritten zu Besitzungen der Freisinger Kirche, was im Volksmund "in Wereigen" heißt, schenkten sie zum Heil ihrer Seelen zu unserer allgemeinen Nutzniesung, indem sie schwuren, sie wüssten kein Bedenken, durch das sie vorgenannte Schenkung verhindert werden könnte. Sie schenkten die genannten Besitzungen durch die Hände der Salmänner Walchuni von Riding, welcher der Salmann der erwähnten Alhaidis war, und Dietrich von Wizhaim, den Salmann des oben genannten Uto und übergaben sie in der unten angeführten Weise und Bedingung, dass nämlich die genannten Uto und Alhaidis diese Besitztümer, solange zu leben, frei und ruhig innehaben mögen, indem sie zum Zeichen ihrer Schenkung unserer Kirche alljährlich ein Pfund Wachs liefern. Wenn sie aber nicht mehr leben, wird diese Besitzungen Magister Ulrich von Puerbach, Kanoniker bei St. Andreas in Freising, Sohn der erwähnten Alhaidis, innehaben, indem er von diesen Besitzungen Zeit seines Lebens Jahr für Jahr 5 solidi gebräuchlichen Geldes bezahlt. Wenn dieser nicht mehr lebt, werden die Kinder, Söhne und Töchter der Wilbirgis, welche die Schwester der erwähnten Alhaidis war, diese Besitzung nacheinander innehaben, in der Weise, dass immer das Älteste von ihnen, sei es ein Sohn oder eine Tochter, dieselben ohne Auseinandersetzungen besitzt solange es lebt, indem es künftig den vorgenannten Zins, nämlich 5 solidi, an uns und die Kirche von Freising bezahlt. Ihre Namen aber sind folgende: Arnold, Ulrich, Heinrich, Alhaidis, Mechthild, Wilbirg. Sind diese alle gestorben, werden vorgenannte Besitztümer zu unserer freien Verfügung stehen. Und damit dies für immer Gültigkeit habe, haben wir angeordnet, dass gegenwärtiges Schriftstück mit dem Schutz unseres Siegels bekräftigt werde.

 

Geschehen ist dies im Jahre des Herrn 1256, im Monat September in Gegenwart von Propst Uto, Dekan Ebherhard, Ot. Sappo, Leupold Vering, Heinrich von Putelbach, Friedrich Vicedom, Hertnid von Aich, Friedrich von Reuripp, Rudolf von Reubelstorf, Heinrich von Mosach, Kanonikern von Freising.

 

Ferner aus dem Laienstand: Engelmar von Angelbech, Ludwig von Putelbach, Ludwig Vertinch, Dietrich von Vilzhaim, Walchun von Riding, Ulrich von Peuersbach und viele andere.

 

Allen Christgläubigen sei bekannt, dass eine vorneheme Frau namens Reginlit einen Scholaren namens Werniher an den Altar der heiligen Maria und des heiligen Corbinian übergeben hat.

 

Zeugen dieser Übergabe sind:
Aus dem Adel: Gottschalk von Haganingen, Dietrich von Hettnicheim.

 

Aus den Ministerialen dieser Kirche:
Wichnant von Haag, Chunrat Ludeuvich, Fritilo von Hadelingen, Dietpold von Wippenhausen, Gotschalk von Abersberg, Sichhart von Pachern und sein Bruder Sigboto, Fritilo von Jsmaning, und sein Bruder Chunrat, Bernhart Pfenninch, Albuin von Gartenhausen, Albrech von Paingin, Gotfried von dieser Stadt.

 

Die Namen

Abersberg:

1158-1184: Gotescalch de Abretsperge
1291: Alprehtesperge
1582: villa in colle Abersberg

 

Anglberg:

1256: Engewanus de Angelberch
1316: .... und ist er gezinch .... Hainrich mein swager von Angelwerch
1366 von Hag Chunrat de Anglberger
1477 Saczenhofer zu Angelberg

 

Der Ortsname Abersberg hat zweifellos etwas mit dem "Berg", auf dem die Siedlung steht zu tun. Die Herkunft bzw. Deutung des anderen Namensteiles ist noch nicht ausreichend erforscht.


"Anglberg" führt man auf die Lage in der Landschaft zurück. Wallner geht hierbei von dem Winkel zwischen Amper und Rimbach" aus und leitet aus der Flußkrümmung weiter den "Winkel", die "Angel" ab.