Digitaler Bauantrag ab 01. März 2024

Bauanträge

 

Wichtige grundlegende Änderungen für das Bauantragsverfahren ab 01.03.2024

 

  • Bauanträge können nun auch digital eingereicht werden
  • Digitale und Papieranträge sind zwingend beim Landratsamt Freising einzureichen (bis auf nachfolgende Ausnahmen)
  • Für alle ab dem 01.03.2024 gestellten Anträge wird das Genehmigungsverfahren digital abgewickelt. Bescheide zu den Anträgen werden dann nur noch in digitaler Form erteilt und zugestellt.

 

In folgender Tabelle können Sie entnehmen, welche Anträge dennoch bei der Gemeinde einzureichen sind.

 

Antragsart

Digital einzureichen

in Papierform einzureichen

Bauanträge

LRA über Bayernportal

LRA

Freistellungsverfahren

LRA über Bayernportal

Gemeinde

Teilbaugenehmigung

LRA über Bayernportal

LRA

Vorbescheid

LRA über Bayernportal

LRA

Isolierte Abweichungen auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften, von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)

LRA über Bayernportal

Gemeinde

Verlängerung Baugenehmigung

LRA über Bayernportal

LRA

Verlängerung Vorbescheid

LRA über Bayernportal

LRA

Baubeginnsanzeige

LRA über Bayernportal

LRA

Anzeige der Nutzungsaufnahme

LRA über Bayernportal

LRA

Anzeige der Beseitigung

LRA über Bayernportal

Gemeinde und LRA

Kriterienkatalog

LRA über Bayernportal

LRA

Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

LRA über Bayernportal

Gemeinde

Teilabgrabungsgenehmigung

LRA über Bayernportal

LRA

Abgrabungsvorbescheid

LRA über Bayernportal

LRA

Beginnsanzeige Abgrabung

LRA über Bayernportal

LRA

 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Freising:

https://kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/bauamt/faq-haeufig-gestellte-fragen-zum-digitalen-bauantrag.html