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Verwaltungsgemeinschaft Zolling | Online: https://www.vg-zolling.de/
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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".
Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für
Ausnahme:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Andrea Liebl | 08167 6943-15 | 0.10 |