Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 7. November 2023
Neukalkulation der Wassergebühren
Alle vier Jahre muss die Wassergebühr neu ermittelt werden. Dazu erfolgt eine Nachkalkulation der vergangenen Periode und eine entsprechende Anpassung für die kommenden vier Jahre. Der Gemeinderat der Gemeinde Zolling hat Kenntnis genommen von der von der Verwaltung vorgestellten Kalkulation. Als Vorkalkulation wurde ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum (2024 – 2027) festgelegt. Die Grundgebühr in Höhe von 40,80 Euro zzgl. MwSt., für den fiktiven Zähler bleibt unverändert. Der kalkulatorische Zinssatz wird für den Vorkalkulationszeitraum auf 3,5 % festgesetzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Zolling ist für die Zeit des Vorkalkulationszeitraumes mit einer Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert auf einzelne Anlagengüter bis zu einer jährlichen Rücklage von max. 10.000 € einverstanden (siehe dazu auch Bericht aus der öffentlichen Sitzung).
Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 5. Dezember 2023
Erfolgreicher Adventsmarkt trotz Schneegestöber
Der Adventsmarkt in Zolling war ein voller Erfolg – und das trotz des extremen Wintereinbruchs. Laut Bürgermeister Helmut Priller war das nur möglich, weil alle zusammengeholfen haben. Er dankte daher dem Bauhof für seinen unermüdlichen Einsatz, ebenso wieder Feuerwehr und der Bevölkerung. Die hat sich nämlich über WhatsApp-Gruppen organsiert und mit Schaufeln bewaffnet am Rathausplatz eingefunden, um den Platz von Schnee- und Eisresten zu befreien. Der Gemeindechef zeigte sich stolz über diesen Zusammenhalt im Ort. „Das hat auch Signalwirkung nach außen“, sagte er.
Bauhof leistet gute Arbeit – neue Streumaschine gekauft
Ein ausdrückliches Lob für die Mitarbeiter des Bauhofs fand Platz im Bericht des Bürgermeisters. Sie hätten in den vergangenen Tagen im sechs-Stunden-Schichtbetrieb unermüdlich die Straßen und Gehwege geräumt. Er bitte um Nachsicht, dass es in manchen Seitenstraßen noch immer zu Beeinträchtigungen kommt und bat auch die Bevölkerung um umsichtiges Schneeräumen, um nicht mit Schneebergen neue Blockaden und Gefahrenstellen zu schaffen.
Weil ein Streugerät, mit dem die Gehwege gestreut werden, während der kritischen Tage kaputtgegangen ist, musste die Gemeinde schnell handeln und man hat ein neues Streugerät gekauft, ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss. Da das Gerät unabdingbar war, ist dieses Vorgehen gestattet.
Förderung privater PV-Anlagen wird gut angenommen
Die Förderung von privaten PV-Anlagen durch die Gemeinde Zolling läuft gut. Der Gemeindechef gab einen Überblick über den aktuellen Stand:
Anzahl der Anträge: 25
Installierte Leistung PV-Anlagen (in kWp): 224,81
Installierte Leistung Batteriespeicher (in kWh): 193,62
Ausgezahlte Fördersumme für PV: 16.900,00 Euro
Ausgezahlte Fördersumme Batteriespeicher: 15.300,00 Euro
Ausgezahlte Fördersumme Balkon: 500,00 Euro
Restbudget für 2024 17.300,00 Euro
Gesamtinvestition der Eigentümer: 591.792,72 Euro
Zum Stand 01.12.2023 ist noch eine Fördersumme in Höhe von 17.300 Euro verfügbar.
Studenten entwickeln Konzept für Freifläche im Zollinger Osten
Die Gemeinde hat sich für ein Projekt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf beworben, bei dem die Studenten Landschaftsarchitektur ein Konzept für einen Technik- und Naturpark entwickeln für die freie Grünfläche im Osten Zollings an der Moosburger Straße kurz vor dem Ortsausgang. Die Idee ist, eine naturnahe Freizeitfläche zu schaffen, die auch die Geschichte Zollings an der Strecke der Bockerlbahn aufgreift. Nun steht fest, dass Zolling ausgewählt worden ist. Die Fläche, die in die Planungen einbezogen werden soll, ist von der Hochschule sogar noch einmal vergrößert worden. Jetzt sind die zukünftigen Landschaftsplaner am Zuge. Zum Semesterende im Winter 2024 gibt es die Ergebnisse.
Kreisjugendring stellt sich vor
Der Plan, einen Jugend-Sozialarbeiter für Zolling zu engagieren, nimmt konkrete Züge an. Das Vorhaben soll über den Kreisjugendring verwirklicht werden, der seit Jahrzehnten gemeindliche Jugendarbeit unterstützt. Damian Knöpfle, Leiter des Kreisjugendrings Freising und Veronika Golchert, zuständig für kommunale Jugendarbeit, stellten den KJR und seine Möglichkeiten kurz vor. Seit 75 Jahren setzt sich der KJR für Jugendarbeit und politische Bildung ein. Mit fünf Gemeinden im Landkreis arbeitet man außerdem hinsichtlich kommunaler Jugendarbeit zusammen. Derzeit zeichnet sich ab, dass sich Zolling einen Jugend-Sozialarbeiter mit der Gemeinde Langenbach teilen könnte. Bereits ab Februar – je nach Personalsituation – könnte das Vorhaben starten. Veronika Golchert gab aber schon vorab zu bedenken, dass sich Veränderungen erst mit der Zeit einstellen werden und schon kleine Verbesserungen als großer Erfolg gewertet werden können. Sie sieht in Zolling jedoch viel Potential für attraktive Angebote für die Jugend. Der Gemeindechef betonte, dass es vor allem darum ginge Problemen vorzubeugen.
Ja zur Lagerfläche für Ziegelei
Das Gewerbegebiete Harland geht voran. Der Gemeinderat gab einem Antrag eines Ziegelwerkbetreibers für einen Lagerplatz statt. Das überplante Grundstück ist insgesamt rund 11.600 Quadratmeter groß, die versiegelte Fläche hat eine Größe von rund 9.300 Quadratmetern. Das Regenwasser muss über eine Sickermulde und eine Rückhaltung beseitigt werden. Für eine so große versiegelte Gewerbefläche muss ein gesondertes Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden, das ist im Beschluss auch so festgehalten. Der Oberboden darf bereits jetzt abgetragen und ein Planum darf ebenfalls schon hergestellt werden, alle weiteren Maßnahmen dürfen laut Beschluss aber erst vorgenommen werden, wenn alle Erschließungsstraßen fertig und benutzbar sind.
Leuchtturmprojekt „Seniorengerechtes Wohnen“ wird ganz konkret
Ein selbstbestimmtes Leben im Alter in der Heimat führen zu können und zugleich die Unterstützung zu bekommen, die es braucht – das will die Gemeinde Zolling für ihre Senioren ermöglichen. Jetzt hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zum seniorengerechten Wohnen in Zolling gefasst und damit grünes Licht gegeben für ein Projekt, das weit über die Gemeindegrenzen hinaus strahlen wird. Fest steht auch: Die Gemeinde wird das Wohnprojekt selbst betreiben, ohne Investoren.
Nach vielen Treffen des Arbeitskreises um Gemeinderätin Annemarie Neumair, nach Auswertung der Ergebnisse einer Umfrage sowie dem Austausch mit anderen Gemeinden und Experten hat sich ein sehr konkretes Bild ergeben, wie das seniorengerechte Wohnen in Zolling aussehen soll. Entstehen soll ein Wohnhof, der in verschiedene Bereiche gegliedert ist. Ein Teil beinhaltet 30 Wohneinheiten mit ein- und zwei-Zimmer-Wohnungen, die seniorengerecht ausgestattet sind. Alle Wohnungen werden Balkone oder Terrassen haben. Im Gebäude sind außerdem Gemeinschafts- und Schulungsräume untergebracht sowie Technikräume, eine Wäscherei und Lagerräume. Herz des Wohnhofes soll dann der Gartenbereich sein mit beschatteten Sitzmöglichkeiten und einem Gemeinschaftsgarten, in dem auch gepflanzt und angebaut werden kann.
Eine weitere, wichtige Säule des Konzepts neben den Wohnungen ist die Tagespflege. Sie soll mindestens 18 Plätze vorhalten. Mit der Tagespflege will man Angehörige entlasten und den Senioren einen abwechslungsreichen Alltag ermöglichen. Auch das Sozialbüro mit dem Quartiersmanager soll im Haus untergebracht sein. Der Quartiersmanager ist der Kümmerer vor Ort, ist Ansprechpartner für die Senioren in der Gemeinde, informiert über Angebote und entwickelt neue, vermittelt zu anderen Fachstellen und hat den Blick für eine seniorengerechte Infrastruktur in der Gemeinde. Dazu muss man natürlich auch entsprechende Fördermittel in Anspruch nehmen. Denn neben Baukosten sind auch die Personalkosten ein großer Faktor. In der Tagespflege muss laut den Planungen mindestens eine Fachkraft, ein Pflegehelfer, eine Betreuungskraft und eine hauswirtschaftliche Kraft anwesend sein. Mit dem Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat auch zugestimmt, dass für die Umsetzung ab jetzt ein externer Bau- und Projektbegleiter eingebunden werden kann. Sobald ein passendes Grundstück im Eigentum der Gemeinde ist, kann es also losgehen mit dem Zollinger Leuchtturmprojekt „Seniorengerechtes Wohnen mit Tagespflege und Sozialbüro“.
Neue Friedhofsgebühren und neue Satzung
Die Satzung für den gemeindlichen Friedhof in Oberappersdorf stammte noch aus dem Jahr 2007. Jetzt hat der Gemeinderat einigen Neuerungen zugestimmt. Auch die Gebühren wurden nach 16 Jahren angepasst.
Festgelegt hat man in der Satzung nun bestimmte Ruhezeiten für Erd- und Urnengräber und eine mögliche Verlängerungsfrist im Anschluss. Für ein Erdgrab liegt die gesetzliche Ruhefrist bei 20 Jahren. Für Aschereste in Urnennischen hat das Gremium sich nun auf zehn Jahre verständigt. Sowohl für Erdgräber als auch für Urnennischen verlängert sich nach der vorgegebenen Ruhezeit die Nutzung für die Grabstätte immer automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres von den Hinterbliebenen gekündigt wird.
Auch über die Gebühren hat das Gremium diskutiert, musste man doch entscheiden, ob man das in der Nachkalkulationszeit von 2020 bis 2023 entstandene Defizit mit einbezieht oder nicht. Hier entschied sich das Gremium gegen die Defizitübernahme, so dass die Kosten für die Hinterbliebenen so gering wie möglich bleiben. Das Defizit trägt damit die Gemeinde. Für die Benutzung des Leichenhauses muss man ab Januar 2024 je angefangenen Benutzungstag 30 Euro bezahlen. Die Grabnutzung eines Familiengrabs beträgt ab dem kommenden Jahr 120 Euro jährlich, die kosten für eine Urnennische belaufen sich dann auf 100 Euro pro Jahr. Die neue Gebührensatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Satzungen finden sich auf der Webseite hier.
Neue Wassergebühren ab 2024
Während beim Betrieb des Friedhofs keine gesetzliche Vorgabe zur Kostendeckung existiert, ist eine Kommune bei der Wasserversorgung verpflichtet, über die Gebühren entstandene Defizite nachträglich auszugleichen. Dafür wird in regelmäßigem Abstand von vier Jahren eine Nachkalkulation und eine Vorkalkulation erstellt. Im Nachkalkulationszeitraum entstand ein Defizit von insgesamt rund 210.000 Euro, was vor allem mit der Verunreinigung der Wasserleitungen im Jahr 2020, mit den gestiegenen Strompreisen sowie dem Wechsel der technischen Betriebsführung zu tun hat. Ab 2024 gibt es damit neue Wasserpreise. Die Frischwasserverbrauchsgebühr wird auf 1,73 Euro zzgl. Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser (zuvor 1,17 Euro zzgl. MwSt.) Euro festgelegt. Die Grundgebühren für die Wasserzähler liegen bei:
- bis einschließlich 2,5 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis einschließlich 4 m³/h Dauerdurchfluss: 3,40 EURO/Monat, zzgl. MwSt.
- bis einschließlich 6,0 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis einschließlich 10 m³/h Dauerdurchfluss: 8,50 EURO/Monat, zzgl. MwSt.
- bis einschließlich 10,00 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis einschließlich 16 m³/h Dauerdurchfluss: 13,60 EURO/Monat, zzgl. MwSt
- über 10,00 m³/h Nenndurchfluss bzw. über 16 m³/h Dauerdurchfluss: 21,25 EURO/Monat, zzgl. MwSt.
Das Gremium stimmte auch der neuen Gebührensatzung zu.
Kanalsanierung im Birkenweg geht im Frühjahr los
Die Kanäle im Birkenweg müssen umfassend saniert werden. Der Gemeinderat hat nun den Planungen der Maßnahme im ersten Bauabschnitt zugestimmt, ebenso wie den Kosten von etwa 825.000 Euro. Sollte es möglich sein, die Regenwasserversickerung über Rigolen im Boden zu realisieren, genehmigte das Gremium weitere rund 65.000 Euro dafür. Der erste Bauabschnitt bezieht sich auf den östlichen Teil des Birkenwegs. Hier müssen die Trinkwasserleitungen inklusive der Hausanschlüsse auch ausgetauscht werden, außerdem müssen auf etwa 120 Metern Teile der Kanalleitungen und Schächte erneuert werden. Im selben Zuge sollten auch die Glasfaserarbeiten erfolgen, so dass die Straße nur einmal geöffnet werden muss. Anschließend gibt es eine neue Straßendecke, es entstehen Parkbuchten und ein mit der Straße niveaugleicher Gehweg. Während der umfassenden Arbeiten, die sich vom kommenden Frühjahr bis in den Herbst ziehen werden, bekommen Anwohner Ersatzparkmöglichkeiten. Ob für die Regenwasserversickerung Rigolen eingebracht werden können, hängt noch von den Ergebnissen eines Bodengutachtes ab sowie von den Plänen der Bayernwerke zu einem eventuellen Ausbau des Fernwärmenetzes.
Ja zur Brückenprüfung
Alle Brücken im Gemeindegebiet müssen regelmäßig geprüft werden. Den Auftrag für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 vergab der Gemeinderat an die Firma TÜV Süd Industrie Service GmbH aus München. Die Auftragssumme liegt bei 12.379, 57 Euro brutto.
Obdachlosen-Projekt wird weiterfinanziert
Zwei Jahre lang hat der „Ambulante Fachdienst Wohnen Freising“ des katholischen Männerfürsorgevereins eine Projektfinanzierung vom Freistaat bekommen. Als diese im Februar auslief, haben Kommunen im Landkreis die Finanzierung vorerst übernommen. Auch der Gemeinderat Zolling hat im März zugestimmt, 2.500 Euro für die Arbeit mit Obdachlosen zur Verfügung zu stellen bis zum Jahresende 2023. Nun stand die Entscheidung zur Fortsetzung der Finanzierung an und das Gremium gab sein Einverständnis für maximal 5000 Euro pro Jahr, zunächst bis zum Jahr 2026. Der Fachdienst unterstützt die Kommunen im Landkreis dabei, Obdachlosigkeit im Vorfeld zu verhindern oder auch Wohnungslose schnellstmöglich in eine Unterkunft und weitere Hilfsangebote zu vermitteln.
Mehr Handhabe für Geschwindigkeitsreduzierung
Die Firma team red GmbH unterstützt die MIA-Region bei dem Ziel, den Kommunen mehr Handhabe bei Geschwindigkeitsreduzierungen zu verschaffen. Konkret hat das Unternehmen eine Resolution an die Staatsregierung verfasst, den der Gemeinderat mit einer Gegenstimme inhaltlich billigte. Die Resolution enthält die Kernforderungen:
- die derzeit möglichen gesetzlichen Spielräume zur Genehmigung von Anträgen zur Reduzierung auf Tempo 30 entlang von Hauptverkehrsstraßen stärker zu nutzen
- vermehrt Verkehrsversuche zur Geschwindigkeitsbegrenzung zu genehmigen
- Veränderungen im Straßenverkehrsgesetz auf Bundesebene zu unterstützten, die den Kommunen es erlauben, nach eigenem Ermessen Tempo 30 einführen zu können - unter Berücksichtigung von Umweltaspekten und der Leichtigkeit des Verkehrs aller Verkehrsträger (Leichtigkeit des Verkehrs schließt neben der Sicherheit auch unnötige Belästigung oder Behinderung mit ein)