Bericht aus dem Gemeinderat Zolling vom 12. Oktober 2021

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 21. Oktober 2021

Teaser-Logo Zolling - Aus dem Gemeinderat

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 12. Oktober 2021

 

Mobiler Bücherschrank ist unterwegs
Der mobile Bücherschrank „MoBi“ ist seit Ende August in der Gemeinde unterwegs. Dafür hat der Bauhof eine kultige Ape zur Bibliothek auf vier Rädern umgebaut. So können nun alle Lesefreunde im Gemeindegebiet hochwertige und aktuelle Literatur untereinander tauschen. Das Projekt wurde bezuschusst aus dem Regionalbudget der ILE Kulturraum Ampertal. „MoBi“ steht im zweiwöchigen Rhythmus an verschiedenen Standorten: in Zolling am Rathausplatz, in Oberappersdorf bei der Feuerwehr (Brünnlstraße) und in Palzing am Dorfplatz (Mühlbachstraße). Die jeweiligen Termine kann man hier einsehen.


Dank an Wahlhelfer und -helferinnen

Die Bundestagswahl 2021 ist in Zolling reibungslos gelaufen. Das lag laut Bürgermeister Helmut Priller nicht zuletzt am großen Engagement der Wahlhelfer und -helferinnen sowie der guten Vorbereitung durch die Mitarbeiter der VG Zolling und der Wahlleiterin Daniela Schiffmann. 80 Wahlhelfer waren am Wahlsonntag im September im Einsatz. Der Gemeindechef dankte allen für den Einsatz.

 

Energiewende: Kraftwerk Zolling rüstet um
Bis zum Jahr 2030 läuft nach aktuellem Fahrplan der Energiewende noch die Schonfrist für Kohlekraftwerke, dann werden sie abgeschaltet. Das betrifft auch den Standort Zolling – Anglberg. Wie man den Standort dennoch erhalten will, stellten zweit Vertreter der Betreibergesellschaft Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co KGaA der Öffentlichkeit vor.

Kraftwerke, die vorzeitig – genauer gesagt bis 2027 - umstellen oder abschalten, bekommen von der Regierung Kompensationszahlungen. Diese will man sich in Anglberg nicht entgehen lassen und hat deswegen schon jetzt den Prozess begonnen, von der Kohle auf ein Wärmekraftwerk umzustellen. Das soll auch schon 2024 ans Netz gehen. Geplant ist ein Gasmotorenkraftwerk, dass zunächst mit Erdgas, mittelfristig jedoch mit Biogas und Wasserstoff laufen kann. Als Standort ist auf dem Gelände ein ehemaliger Kohlelagerplatz auserwählt. Das hat den Vorteil, dass keine neue Fläche versiegelt werden muss. Außerhalb des Energieparks muss an die bestehende Gasleitung eine Gashochdruckleitung gelegt werden, die dann das Gasmotorenkraftwerk versorgen wird. Das Wärmekraftwerk sei laut der Experten hocheffizient, würden doch 92 Prozent der Energie in Wärme und Strom umgewandelt werden. Auch die Klärschlammverbrennungsanlage, die derzeit noch Substitutionsstrom für das Kohlekraftwerk produziert, soll in das neue Kraftwerk-System eingebunden werden. Die Kosten für die Energieumstellung beläuft sich auf 75 bis 100 Millionen Euro. Mit der frühen Umstellung verfolgt die Onyx neben dem Vorteil, Kompensationszahlungen zu erhalten, noch weitere Ziele: man will die Energiewende annehmen und sich frühzeitig und intensiv damit auseinandersetzen; der Standort Zolling mit seinen Arbeitsplätzen soll erhalten werden und die frühzeitige Umstrukturierung soll es ermöglichen, erfahrene Mitarbeiter mit einzubinden und deren Wissen im Unternehmen zu halten; und schließlich will man die neue Zukunftsperspektive, die sich aus dem Wasserstoff ergibt, gleich mit einbinden und nutzen. Übrigens: Zolling gilt als systemrelevanter Standort, weshalb ein Teil des Kohlekraftwerks für Notfälle auch über 2030 hinaus zur Verfügung stehen wird.

 

Straßenbeleuchtung: Umrüstung auf LED wird nun konkret
Im November 2019 hatte sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet zu Modernisieren. Energiesparender und insektenfreundlicher sollte sie werden. Nun gibt es auch ein entsprechendes Förderprogramm dafür, an dem sich die Gemeinde beteiligen wird. Der Antrag muss bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Wichtigste Voraussetzung für eine Zuwendung von bis zu 30 Prozent ist, dass mit der neuen Technik mindestens 50 Prozent Treibhausgase eingespart werden. Die Bayernwerke, die das Beleuchtungsnetz in Zolling betreiben, haben nun verschiedene Umrüstungsvarianten erarbeitet und die entsprechenden Förderungen dafür ausgewiesen. Das Gremium fand den Vorschlag, alle Pilz- und Zylinderleuchten aus den 1970er Jahren durch einheitliche LED-Leuchten zu ersetzen, am interessantesten. Rund 196.000 Euro kostet diese Umrüstung, bei rund 35.000 Euro läge der Zuschuss. Auf Hinweis von Johannes Forster wird jetzt aber noch zusätzlich die Ampertalstraße in Palzing geprüft. Dort nämlich sei die Ausleuchtung sehr schlecht. Bayernwerk berechnet nun, wie es sich finanziell auswirkt, wenn die Leuchtmasten erhöht werden und die Leuchtmittel mit LED ausgetauscht werden. Eine komplette Berechnung inklusive Förderung wird in  der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

Ja zu Strohlagerhalle
Ein Landwirt aus Palzing darf auf seinem Grundstück eine Strohlagerhalle bauen. Der Gemeinderat gab dem Bauantrag seine Zustimmung, nachdem der Antragsteller auf Anraten der Gemeinde einen neuen Standort gewählt hatte. Der ursprünglich im Vorbescheid aus dem vergangenen Jahr gewählte Standort hätte zu Konflikten mit den Belangen des Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiets geführt. Die Halle wird eine Grundfläche von rund 30 x 10 Meter haben und mit einem Pultdach versehen sein. Das Landratsamt wird nun noch gebeten, den Netzbetreiber einer Stromleitung an dem Verfahren zu beteiligen, die in etwa 15 Meter Entfernung von der geplanten Halle verläuft. Da die Halle aber laut Flächennutzungsplan im Außenbereich verläuft und auch eine Privilegierung vorliegt, hatte der Gemeinderat der Gemeinde Zolling keine Einwände.

 

Bauantrag mit vielen Befreiungen erneut abgelehnt
Eine Bauherrin aus Flitzing ist mit ihrem Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Gebiet „Schloßfeld II“ abermals gescheitert. Der Gemeinderat lehnte die dafür beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan mit 12 Gegenstimmen zum zweiten Mal ab – und das, obwohl das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall die Entscheidung des Gemeinderats ersetzen und die Befreiungen zulassen kann.

Vor allem geht es um eine Ausnahme bei der vorgeschriebenen Höhenlage des Erdgeschoss-Rohfußbodens zur Straßenkante.  Diese liegt laut Bebauungsplan bei maximal 20 Zentimetern, die Antragstellerin möchte weitere 30 Zentimeter. Nach Ansicht des Landratsamts gebe es in dem Gebiet bereits zwei Bezugsfälle, der Gemeinderat müsse daher im Sinne der Gleichbehandlung diese Ausnahme ebenfalls zulassen. Der Großteil des Gremiums sah dies jedoch anders. Die Voraussetzungen bei den genannten Bezugsfällen seien andere gewesen. Hier habe man zugelassen, dass die Höhenlage um insgesamt 48 Zentimeter überschritten wird, da sonst die Gefahr bestand, dass Regenwasser regelmäßig das Grundstück überschwemme. Somit liege laut der Mehrheit der Räte kein echter Bezugsfall vor. Man gab den Fall mit der negativen Beschlussfassung nun zurück an das Landratsamt. Übrigens: Für die weiteren Befreiungen, die die Bauherrin beantragt hatte – darunter zum Beispiel ein Überschreiten der vorgegebenen Baugrenzen sowie Dachneigung, -form und Eindeckung – sah auch das Landratsamt keine Notwendigkeit.

 

Aufforstung genehmigt
Für eine Aufforstung auf einer freien Fläche in der Nähe von Oberappersdorf gab der Gemeinderat seine Zustimmung. Die Aufforstung ist Teil eines Verfahrens für eine Rodungserlaubnis. Gerodet werden soll im Gemeindegebiet Nandlstadt, dafür muss an anderer Stelle aufgeforstet werden. Gepflanzt wird nun auf rund 700 Quadratmetern ein Nadelwald.

 

Fachfirma betreut Kläranlage Palzing
Nach Ansicht des Wasserwirtschaftsamts München muss die Kläranlage in Palzing besser kontrolliert und betreut werden. Daher entschied der Gemeinderat, diese Aufgabe extern zu vergeben. Die technische Betriebsführung wird demnach die Firma Seldmeier Umwelttechnik GmbH aus Wang übernehmen. Die jährlichen Kosten belaufen sich laut Angebot auf 25.291, 68 Euro. Gegenüber den Kosten von rund 22.000 Euro, die die Betreuung durch den Bauhof verursachte, ist dies ein sehr geringer Mehraufwand. Der Vertrag mit der Fachfirma wird zunächst für drei Jahre abgeschlossen.

Neu vergeben hat der Gemeinderat auch den Auftrag für die technische Betriebsführung für die Wasserversorgung Zolling. Der Auftrag ging an die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH. Die jährliche Pauschale für die Betriebsführung liegt bei 58.436 Euro brutto.

 

Sanierungskonzept für Kanalnetz in Auftrag gegeben
In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde ihr Kanalnetz genau unter die Lupe genommen. Aus Kamerabefahrungen und Schadenserfassung liegen Bild- und Videomaterial von rund zwei Terrabite vor. Nun wird aus diesen Unterlagen ein sinnvolles Sanierungskonzept erstellt. Den Auftrag für dieses komplexe Vorhaben vergab der Gemeinderat an die Firma COPLAN AG aus Eggenfelden. Die Kosten dafür liegen bei 43.763, 31 Euro brutto. Abgabefrist für das Konzept ist im März 2022.

 

Kastlruhweg: Verbreiterung ja, Stützwand nein
Im März hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Bereich des Kastelruhwegs zu verbreitern. Immer wieder kam es bei Wende- und Ausweichmanövern zu Schäden. Deshalb hatten die Anwohner sowohl darum gebeten, die Straße zu verbreitern, als auch eine Stützwand für die bis zur Straße reichende Böschung. Nach einer Ortsbesichtigung des Gemeinderats haben einige Räte eine erneute Entscheidung über die Maßnahme angeregt, da nicht alle die Notwendigkeit der Maßnahme sahen. Der ursprüngliche Beschluss wurde nun in der Sitzung dahingehend abgeändert, dass man an der Verbreiterung der Straße festhält.  Weil die Arbeiten zur Straßenverbreiterung bereits begonnen hatten, hätte ein Abbruch der gesamten Maßnahme erhebliche Mehrkosten verursacht. Die ursprünglich angedachte Stützwand wird jedoch nicht gebaut, da die Böschung ohnehin gesichert ist.

 

Einfriedungssatzung wird noch überarbeitet
Lange hatte die Gemeinde Zolling keine Einfriedungssatzung. Zaunarten und –höhen hat man im Bebauungsplan geregelt. Demnach lag für einige Gebiete keine festgeschriebene Regelung vor. Das wird sich bald ändern, denn der Gemeinderat will eine Einfriedungssatzung verabschieden. Grund für diese Maßnahme: In den vergangenen Jahren haben geschlossene und teils hohe Zäune und Mauern zu öffentlichen Straßen hinzugenommen. Das prägt das Ortsbild in nicht gewünschter Weise. Mit der neuen Satzung wird dies nun nicht mehr möglich sein, denn in der Regel gilt nun eine maximale Höhe von 1,30 Metern sowie eine Bauweise, die Kleintieren ein Durchkommen ermöglicht. Die Verwaltung soll jetzt noch prüfen, inwieweit man eine Rückbauverpflichtung in die Satzung integrieren kann, bis dahin ist die Abstimmung zurückgestellt.