Bericht aus dem Gemeinderat vom 19. Januar 2021

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 19. Januar 2021

Teaser-Logo Haag- Aus dem Gemeinderat

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 19. Januar 2021

 

Neue Regelung für Abstandsflächen
In der Bayerischen Bauordnung ist genau geregelt, welche Abstände Gebäude zueinander haben müssen. Diese Vorschrift hat sich nun geändert. Der Gemeinderat entschied, diese Änderung so anzuerkennen und die Abstandsflächen nicht in einer eigenen Satzung zu regeln.

Mindestens drei Meter sind vorgeschrieben, der tatsächliche Abstand richtet sich aber unter anderem nach der Wandhöhe eines Gebäudes. Jetzt hat die Staatsregierung die Bauordnung dahingehend verändert, dass sich die Abstandsflächen ein wenig verkürzen. Das Ziel dahinter: die Möglichkeit Bauland zukünftig effektiver nutzen zu können. Die vorgeschriebenen drei Meter als Mindestabstand bleiben bestehen, jedoch verringerte man den Faktor, mit dem die Abstandsfläche mittels Wandhöhe berechnet wird, von 1 auf 0,4. Dafür fällt das sogenannte Schmalseitenprivileg für Gebäude unter 16 Metern Seitenlänge weg. In Gewerbe- und Industriegebieten sinkt der Faktor von 0,25 auf 0,2. Den Kommunen gab die Staatsregierung die Möglichkeit, mittels eigener Satzung die Abstandsflächen weiterhin strenger zu regeln. Der Gemeinderat sah davon ab und die Gemeinde richtet sich damit – wie bislang auch – nach der Regelung in der Bayerischen Bauverordnung. Alles zur Novelle der Bayerischen Bauverordnung finden Sie hier.

 

Kein Einfamilienhaus im Außenbereich
Ein Haager hat einen Antrag auf Vorbescheid über den Bau eines Einfamilienhauses eingereicht – und der Gemeinderat hat den Antrag abgelehnt. Aus gutem Grund: Das rein als privates Wohnhaus deklarierte Gebäude sollte im Außenbereich errichtet werden. Dort darf aber nur bauen, wer eine Privilegierung hat. Das sind vor allem land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Im Fall des Antragstellers war dies aber nicht gegeben, also gab es keine gemeindliches Einvernehmen für das Vorhaben.

 

Lagerhalle im Außenbereich genehmigt
Bei einer Landwirtin aus Inkofen stellte sich ein geplantes Vorhaben im Außenbereich dagegen anders dar. Sie reichte einen Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer Lagerhalle für Hackschnitzel und Getreide ein. Hier sah das Gremium die Privilegierung erfüllt. Die Halle soll die Maße 60 auf 20 Meter haben und eingeschossig sein. Sechs Tore sichern die Zufahrt für große Fahrzeuge. Im Inneren sind neben dem Getreidelager auch eine Werkstatt sowie ein Maschinenlager vorgesehen. Der Gemeinderat stimmte zu, auch wenn man die Halle lieber an alternativen Standorten gesehen hätte. Doch für die Antragstellerin ist der ortsnahe Standort wichtig. Das Gremium zeigte Verständnis dafür, denn man möchte den reibungslosen Ablauf der landwirtschaftlichen Arbeit und die Weiterentwicklung der örtlichen Betriebe unterstützen. Es wurden aber Auflagen in Bezug auf die Eingrünung der Halle angeregt.

 

Besserer Mobilfunk für Marchenbach
Seit 2018 steht der Bau eines Mobilfunkmasts für den Bereich Untermarchenbach im Raum, jetzt wird er realisiert. Das Unternehmen Vantage Towers GmbH reichte einen Bauantrag für einen Sendemast für das Vodafone-Netz ein und der Gemeinderat stimmte zu. Mit dem Unternehmen ist man schon seit 2018 in Gesprächen, galt es doch, einen geeigneten Standort zu finden. Es folgten zahlreiche Ortstermine. Nun steht der Standort fest: Auf einem Grundstück direkt neben der Mülldeponie des Landkreises soll der rund 30 Meter hohe Mast künftig für bessere Handyverbindungen sorgen.

 

Straßenbestandsverzeichnis aktualisiert
Die Gemeinde hat das Straßenbestandsverzeichnis ergänzt und aktualisiert. Dabei hat man unter anderem zum Beispiel Gehwege gewidmet, eventuelle Beschränkungen aufgenommen oder Gemeindeverbindungsstraße zu Ortsstraßen herabgestuft. Der Gemeinderat stimmte den Änderungen zu.

 

Verordnung zur Straßenreinigung angepasst
In einem Schnellverfahren hat die Staatsregierung eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vornehmen müssen. Die Änderung betrifft den Bereich „Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen“ sowie „Sicherung der Gehbahnen“ und war aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nötig geworden. Somit hat nun auch die Gemeinde Formulierungen ihre entsprechende Verordnung angepasst. Der Gemeinderat stimmte zu. Die Verordnung lieg in der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf.