Bericht von der Gemeinderatssitzung Zolling am 21. November 2017

Rathaus Zolling Winter

Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der Sitzung am 24. Oktober

Straßeninstandsetzungsarbeiten im Kreuzungsbereich Abersberg - St 2054 bei Weihrinnen; Nachträgliche Zustimmung zur bereits erfolgten Auftragsvergabe

Der Gemeinderat Zolling stimmt aus den im Sachverhalt näher erläuterten Gründen nachträglich der bereits am 12.04.2017 erteilten Beauftragung für die dringend notwendigen Straßeninstandsetzungsarbeiten im Kreuzungsbereich Abersberg – St 2054 bei Weihrinnen an die Firma Anton Rieger GmbH aus 85405 Nandlstadt zu und billigt die dabei entstanden Kosten in Höhe von 9.343,26 Euro (brutto).

 

Wasserversorgung der Gemeinde Zolling, Planungsauftrages zur Erneuerung des Pumpwerkes in Flitzing

Der Planungsauftrag für die Erneuerung des Pumpwerkes in Flitzing in der Schloßstraße einschließlich einer Rohrnetzberechnung für das gesamte Wassernetz der Gemeinde Zolling wird an das Ingenieurbüro Kienlein in Buch am Erlbach auf der Grundlage des Honorarangebotes mit einer vorläufigen Angebotssumme in Höhe von 78.686,38 € (brutto) erteilt. Bürgermeister Riegler wird zum Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrages ermächtigt.

 

Bürgerhaus und Kinder- und Jugendhaus in Zolling, Erteilung des Planungsauftrages für eine neue Gebäudesteuerung der Heizungsanlage

Der Planungsauftrag für eine Erneuerung der Gebäudesteuerung der Heizungsanlage im Kinder-, Jugend- und Bürgerhaus in Zolling wird an das Ingenieurbüro Vogt in Freising auf der Grundlage des Honorarangebotes in Höhe von 39.023,19 € (brutto) vergeben. Bürgermeister Riegler wird zum Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrages ermächtigt.

 

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet-Ost" in Zolling, Auftragsvergabe der Planungsleistungen

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungs- und Grünordnungspl für das Gewerbegebiet „Zolling-Ost“ in Zolling wird das Planungsbüro Wacker, Nandlstadt, auf der Grundlage des eingereichten Honorarangebotes mit einer vorläufigen Angebotssumme in Höhe von 23.819,72 € (brutto) beauftragt. Bürgermeister Riegler wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens die entsprechenden Honorarvereinbarungen abzuschließen.

 

Straßeninstandsetzungsarbeiten in der Hochfeldstaße, Nachträgliche Auftragsvergabe

Der Gemeinderat Zolling stimmt aus den im Sachverhalt näher erläuterten Gründen nachträglich der bereits im August 2016 erteilten Beauftragung für die Straßeninstandsetzungsarbeiten im Bereich der Hochfeldstraße in Oberappersdorf an die Firma Anton Rieger aus Nandlstadt zu und billigt die dabei entstanden Kosten in Höhe von 6.155,91 Euro (brutto).



Beschlüsse der Sitzung am 21. November

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Abersberg“

Die Gemeinde hatte über ihre Bauleitplanung für das „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Abersberg“ Behörden und Träger öffentlicher Belange informiert. Die Gemeinderäte nahmen nun Kenntnis von deren Anregungen. Im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung gingen keine Einwendungen seitens der betroffenen Bevölkerung bei der Verwaltung ein. Die Gemeinderäte billigten daher den vom Planungsbüro Joven /München ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage - Freiflächenanlage Abersberg“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie den Entwurf zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Zolling. Die Gemeinde nimmt die ausführlichen Empfehlungen und Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und wird zur Abstimmung einen Besprechungstermin mit dem Planer und den Fachbehörden vereinbaren.

Bauantrag für eine Tiefgarage
Die Gemeinderäte lehnten mit sechs zu fünf Stimmen den Bauantrag für eine Tiefgarage in der Roiderstraße für zwei geplante Mehrfamilienhäuser mit jeweils acht Wohnungen ab. Die eingereichte Planung sieht zur Lösung der Stellplatzerfordernisse einen PKW-Aufzug und Duplex-Parkdecks vor. Dabei befürchten die Gemeinderäte, dass die Mieter diese Art Tiefgarage nicht nutzen, sondern auf der Straße parken werden. Daher werden noch einmal Gespräche mit dem Bauherren angestrebt, ob die vorgesehene Tiefgarage planerisch anderes gelöst werden werden kann, damit diese von den künftigen Nutzern besser angenommen wird.