Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der Sitzung am 14. Januar
Verbesserung der Situation am Mischwasserkanal in der Eichenstraße in Attenkirchen
Im Zusammenhang mit der Entlastung des Mischwasserkanals in der Eichenstraße in Attenkirchen erhält die Firma Baggerbetrieb Schranner aus Attenkirchen-Berging den Auftrag für die Herstellung einer Ableitung des Regenwassers über zwei neue Sinkkästen in den angrenzenden Straßengraben auf der Grundlage des Angebotes mit einer Summe von 19.947,38 € (brutto).
Vor einer Beauftragung soll nochmals Rücksprache mit dem Ing. Büro Lohr gehalten werden, um zu prüfen, ob bei einer gemeinsame Beauftragung für die weitere Maßnahme zur Umbau der Einbindung des Kanals von Berging in den Ableitungskanal des Hauptsammlers in Richtung Zolling Einspareffekte erzielt werden können. Sofern dies von Ing. Lohr bestätigt wird, soll eine Beauftragung vorerst nicht durchgeführt werden.
Straßen- und Wegesanierung im Jahr 2019
Im Zusammenhang mit der Straßensanierungen in der Gemeinde Attenkirchen im Jahr 2019 erhält das Ingenieurbüro Franz Lohr/Oberappersdorf den Planungsauftrag zu den im Sachverhalt beschrieben Konditionen. Bürgermeister Bormann wird zum Abschluss eines entsprechenden Ingenieurvertrages bevollmächtigt.
Beschlüsse der Sitzung am 4. Februar 2019
Örtliche Rechnungsprüfung
Die Bestätigung der Rechnungsprüfung wurde auf die Sitzung im März verschoben, das sich der zweite Bürgermeister im Urlaub befand.
Antrag Bürgernahe Gruppe für Installation von Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs
Die Gemeinderäte sind grundsätzlich damit einverstanden, an den Gastwirtschaften und dem Sportheim Ladestationen für E-Bikes einzurichten. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Umsetzung wird die Verwaltung eine Zusammenarbeit mit dem Bayernwerk und die Kostenfrage prüfen.
Zuschuss für Flutlichtanlage der Spielevereinigung Attenkirchen
Die Spielvereinigung hat bei der Gemeinde einen Antrag auf Zuschuss und Zwischenfinanzierung des Umbaus der beiden Flutlichtanlagen, der Beleuchtung der Soccerhalle sowie eine Anpassung der Miet- und Pachtverträge gestellt. Die Gemeinderäte beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten zu gewähren (rund 23.500 Euro).
Außerdem wird eine Zwischenfinanzierung bis zur Auszahlung der Förderung von Bund und BLSV (vorerst rund 68.000 Euro) bewilligt. Die Festlegung über die endgültige Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde ist vom Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten abhängig.
Überplanung Grundstücke an der Birkenstraße (Flurnr. 81 und 81/10 der Gemarkung Attenkirchen)
Auslöser dieser Planungsüberlegungen sind die Wünsche von zwei Grundstückseigentümern zur Bebauung von Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/10 und auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 81 (im südlichen Bereich) jeweils Gemarkung Attenkirchen an der Birkenstraße in Attenkirchen.
Die beiden Grundstücke sind dem „Außenbereich im Innenbereich“ zuzuordnen. Falls die bisherige Nutzung geändert wird, muss zuvor ein Bauleitplanverfahren (Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes) erfolgen.
Auch über eine Überplanung lediglich eines Teils der beiden Flächen ist im Gemeinderat diskutiert worden.
Nur im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens kann eine sinvolle städtebauliche Ordnung und Sicherung einer ausreichenden Erschließung sowie die Anwendung des Einheimischenmodells erreicht werden.
Eine endgültige Entscheidung wude zurückgestellt. Es sollte zunächst noch eimal mit allen beteiligten Grundstückseigentümern ein Gespräch geführt werden und auch die Möglickeit zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Restfläche des Grundstücks Fl.Nr. 81 Gemarkung Attenkirchen ausgelotet werden.