Bericht von der Gemeinderatssitzung Attenkirchen am 30. Juli 2018

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Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 2. Juli 2018

Winterdienstes für Brandloh und Pfettrach

Den Auftrag für den Winterdienst zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in den Ortsteilen Hettenkirchen, Pfettrach, Brandloh und Aign in der Gemeinde Attenkirchen erhält ab der Saison 2018/2019 für fünf Jahre die Firma Sperrer Winterdienst, Rasen- und Gartenpflege aus Attenkirchen auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von vorläufig 23.205.- € (brutto).

 

Beschlüsse der Sitzung am 30 Juli

Neuerlass Kindergartensatzung

Die Gemeinde hatte im März 2017 eine Kindergartensatzung erlassen, die praktischen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass einige Festlegungen geändert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Frist zur Änderung der Buchungszeiten, die Teilnahme am Frühstück und Mittagessen, Zahlungsverpflichtungen, Kriterien für den Ausschluss eines Kindes oder meldepflichtige Erkrankungen. Die Räte beschlossen daher eine veränderte Satzung.

Diese finden Sie zum Download am Ende dieses Berichts.

 

Außerdem wurde die Beitragssatzung für die Krippe und den Kindergarten geändert und praktikabler gestaltet. So wurde beispielsweise eine Gebühr in Höhe von einem Euro für ein gemeinsames Frühstück aufgenommen oder der Passus über die Eingewöhnungszeit verändert.

Die neue Gebührensatzung finden Sie ebenfalls unter dem link am Ende dieses Berichts.

 

Plakatierungsverordnung

Die Gemeinde Attenkirchen erlässt eine sogenannte Plakatierungsverordnung, damit das Ortsbild nicht von unkontrollierte Anschlägen und Aushängen beeinträchtigt wird. Darin heißt es unter anderem, dass die Gemeinde sämtliche Anschläge und Aushänge genehmigen muss und dafür eine Gebühr erhebt. Die Aushänge müssen drei Tage nach dem Ende der Veranstaltung entfernt werden. Die gesamte Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde oder nachfolgend zum Downloaden.. 

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