Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 5. März 2018
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen
Aufgrund der sehr hohen Kosten (Kostenberechnung vom 30.05.2017: 2.355.523,21 € (brutto) und der massiven Kostensteigerung bei den bisher durchgeführten Ausschreibungen (Kostensteigerung bei den bisherigen Ausschreibungspaketen um 371.263,13 € (brutto); das sind 15,76 % und den nicht absehbaren weiteren Kostensteigerungen für die restlichen noch zu vergebenden Gewerke (noch ca. 28 % der Gesamtbaukosten) wird das weitere Verfahren für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen vorerst gestoppt. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass damit Kosten größeren Umfangs verbunden sind, die bis zum jetzigen Planungs- und Ausführungszeitpunkt schon entstanden sind oder noch entstehen können (Kosten für bereits schon erteilte und durchgeführte Aufträge, evtl. Regressforderungen von bisher schon erteilten, aber noch nicht durchgeführten Aufträgen, bisher schon entstandene Planungskosten in Höhe von insgesamt ca. 400.000 € bis 500.000 €).
Des Weiteren ist dem Gemeinderat bewusst, dass bei einer zeitlichen Verschiebung zur Realisierung des Bauwerks bzw. bei einer eventuellen Umplanung/Wechsel zu einem System-Hallenbauer weitere Kosten in derzeit noch nicht bezifferbarer Höhe für weitere Planungsleistungen, Genehmigungen und den nicht kalkulierbaren Ergebnissen bei der Durchführung der erneuten Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke entstehen werden.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Entscheidung der geplante Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird. Dennoch rechtfertigen Zeitpunkt, Umfang und Kosten für dieses Großprojekt der Gemeinde Attenkirchen noch einmal eine eingehende grundsätzliche und intensive Betrachtung und Bewertung.
Alle bisher im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen durchgeführten Ausschreibungen werden wieder aufgehoben.
Die Beschlüsse zu den Auftragsvergaben werden wieder aufgehoben und die bereits erteilten Beauftragungen gekündigt:
Dazu gehören die Aufträge für den Spezialtiefbau-, Bodenverbesserungs- und Erdarbeiten sowie die Prüfstatik. Die Verwaltung wird beauftragt, Einsparpotenziale, die möglicherweise durch einen System-Hallenbauer erzielt werden können, zu überprüfen und dem Gemeinderat das Ergebnis baldmöglichst vorzulegen, damit dann die weiteren notwendigen Schritte besprochen und festgelegt werden können.
Beschlüsse der Sitzung am 16. April 2018
Zuschuss für Juniorinnen-Mannschaft
Die Gemeinderäte sind damit einverstanden, die B-Juniorinnen-Mannschaft der SpVgg Attenkirchen mit 340 Euro für die Teilnahme am internationalen Fußballturnier in Kroatien zu unterstützen.