Herzlich willkommen bei der Verwaltungsgemeinschaft Zolling!
Urlaubszeit ist Reisezeit
Urlaubszeit ist Reisezeit - Pass oder Ausweis noch gültig?
Die Vorfreude auf den Sommerurlaub wächst und die Vorbereitungen beginnen. Damit ihr Urlaub nicht schon am Flughafen oder der Grenze ein jähes Ende nimmt, sollten sie sich rechtzeitig über die Einreisevorschriften ihres Urlaubslandes informieren. Bedenken Sie auch, dass aktuelle Ereignisse mögliche Änderungen in den Einreisevorschriften mit sich ziehen, daher sollten sie nicht auf Erkenntnisse von den letzten Jahren vertrauen, sondern sich aktuell beim Reiseveranstalter oder bei der Auslandsvertretung des Reiselandes informieren.
Manche Einreisevorschriften besagen, dass der Pass noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein muss.
Prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Reisedokumentes!
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung eines Personalausweises/Reisepasses circa 4 Wochen dauert.
Für Rückfragen zur Beantragung ihrer Dokumente, stehen die Kolleginnen vom Bürgerbüro gerne zur Verfügung!
Bürgerbüro: 08167/ 69 43 – 0 oder ewo@vg-zolling.de
Urlaubsreise mit Kindern
Soll Ihr Kind heuer mal mit Oma und Opa alleine in den Urlaub fliegen oder reisen sie als alleinerziehender Elternteil mit Ihrem Kind?
Kinder unterliegen einem besonderen Schutz, daher überprüft die Bundespolizei vor einer Ausreise auch mit welchem Recht Sie mit dem Kind ins Ausland zu reisen. Für Großeltern ist demnach eine sog. „Übertragung der Personensorge“ erforderlich und alleinerziehende Elternteile brauchen die Zustimmung des anderen Elternteilt, solange beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über erforderliche Unterlagen zum Beispiel unter www.bundespolizei.de à Reisen mit Kindern unter dem (Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/02Reisen-mit-Kindern/reisen-mit-kindern_node.html)